
Naturschutz
Zur Planung eines Windparks gehört es auch, Gefahren für windenergiesensible Tierarten weitestgehend auszuschließen. Dabei geht es um bestimmte Vogel- und Fledermausarten, die durch die Rotoren gefährdet sein können, weil sie beispielsweise nicht das bei den meisten Vogelarten zu beobachtende Meidungsverhalten zeigen oder – das gilt für Fledermäuse – in Höhe der Rotorblätter in der Abenddämmerung an den Anlagen vorbeiziehen.Gerade in Waldgebieten wie dem Projektgebiet Siegfriedeiche ist es ratsam, mögliche Konflikte bereits im Aufstellungskonzept auszuräumen, indem von vornherein naturschutzfachlich weniger bedeutende Standorte ausgewählt werden. Dazu haben wir hier im Projekt zum Beispiel Forstwirtschaftskarten genutzt.
Es ist notwendig, die im Planungsgebiet vorkommenden Vogel- und Fledermausarten genau zu kartieren. Neben Großvogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch, die auch in Freilandprojekten bedeutsam sind, richtet sich das Augenmerk in diesem Fall auch auf waldgebundene Arten wie Spechte und Eulen. Dabei kommt es immer darauf an, die Bewegungsmuster der Tiere zu erfassen und nicht nur heimische, sondern auch durchziehende Arten zu beobachten. Auf Basis dieser Ergebnisse werden Gutachten erstellt, die Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung der Anlagen sind. Sollten sich Gefährdungen ergeben, so können diese in den allermeisten Fällen durch eine angepasste Planung beseitigt werden. Beispiele dafür sind die Verschiebung von Anlagen, der Verzicht auf einzelne Standorte oder das Abschalten der Anlagen in der Dämmerung, wenn die Fledermäuse durchziehen.
Ausgleichsmaßnahmen
- Waldneuanlagen und Ersatzaufforstung außerhalb des Windparks vorrangig als Kompensation für die anfallenden Waldrodungen
- Anbringen von Nist- und Fledermauskästen
- Schaffung von Versteckmöglichkeiten für Wildkatzen und Nisthilfen für Haselmäuse
- Aufwertung von Lebensräumen in Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzung
